Allgemeine Geschäfts
bedingungen

Geschäftsbedingungen der Fröhlich Holzdesign GmbH

1. Auftragsbestätigung

Bis zur Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung des Bestellers zustande.

2. Bauleistung

Bei allen Leistungen einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB), in der bei Vertragabschluss gültigen Fassung.

3. Bedingungen für alle Leistungen und Lieferungen

Wird die Leistung vom Auftraggeber durch eventuele Umstände verzögert, so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung. In diesem Falle kann die Fa. Fröhlich Holzdesign GmbH eine Abschlagszahlung in Höhe der zur Zeit getätigten Leistungen verlangen.

3.1

Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht, so ist die Vergütung sofrotz und ohne Abzug zu entrichten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer sofrt bankübliche Zinsen und Kosten ansetzen.

3.2

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung gerügt werden. Nicht offentsichtliche Mängel müssen gemäß der VOB vereinbarten Gewährleistungsfrist von 2 Jahren vom Auftraggeber geltend gemacht werden.

3.3 Vergütung

Es gilt die vereinbarte Vergütung. Sollte sich die Vergütung ändern, muss dies vom Auftragnehmer durch eine schriftliche Bestätigung mitgeteilt werden. Bei einer Änderung der Mehrwertsteuer ist die zum Zeitpunkt der Auftragsabwicklung gültige Mehrwertsteuer zu entrichten.

3.4 Eigentumsvorbehalt

1.) Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragsnehmers.

2.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltungsgegenstände dem Auftragsnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

3.) Werden die EIgentumsvorbehaltungsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftragdes Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebuat, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltungsgegenstände mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothik, an den Auftraggeber ab.

3.5 Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen

Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutztz, vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Alle Entwürfe, Zeichnungen sind geschützt und bleiben Eigentum der Fa. Fröhlich Holzdesign GmbH. Bei Missachtung der Bedingungen kann der Auftraggeber seine Rechte geltend machen und alle entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

3.6 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Schwalmstadt.